Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA)
Als militärische Zulassungsbehörde ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) wie ein kantonales Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt organisiert und nimmt daher die gleichen Aufgaben im Bereich der Zulassung der Fahrzeuge und Schiffe sowie ihrer Führer und Führerinnen wahr. Unsere Kunden sind die Armee und die Bundesverwaltung.
Fahrzeug- und Schiffsführende
Der Bereich Zulassung Personen ist für die administrative Verkehrszulassung sämtlicher Führer und Führerinnen von Fahrzeugen und Schiffen der Armee sowie aller Schiffsführer und Schiffsführerinnen der Bundesverwaltung verantwortlich. Weil die militärischen Prüfungsvorgaben in vielen Punkten identisch mit denjenigen im Zivilen sind, ergeben gewisse militärische Fahrberechtigungs- und Schiffsführerkategorien automatisch eine zivile Äquivalenz. Damit kann die militärische Ausbildung zum Fahrzeug- oder Schiffsführer den Angehörigen der Armee (AdA) einen grossen Mehrwert im Berufs-, Vereins- oder Privatleben bringen.
Fahrzeuge und Schiffe
Der Bereich Zulassung Fahrzeuge ist für die administrative Verkehrszulassung sämtlicher Fahrzeuge mit Militärkontrollschildern und Schiffe des Bundes verantwortlich und vollzieht nach Erfüllung der jeweiligen Kriterien deren Zulassung, Mutation oder Ausserverkehrssetzung.
Sonder- und Ausnahmebewilligungen für Panzer und Radfahrzeuge
Das SVSAA stellt Bewilligungen für Fahrten mit militärischen Ausnahmefahrzeugen (inklusive gepanzerte Radfahrzeuge) und Ausnahmetransporte ausserhalb von Kasernenarealen und Übungsplätzen aus. Die Erteilung erfolgt in enger Kooperation mit den hierfür zuständigen zivilen Stellen wie zum Beispiel der Schadenwehr Gotthard, die für das Nationalstrassennetz zuständig ist, Kantons- und Gemeindebehörden oder privaten Eigentümern. Die Zuständigkeit für Verschiebung von Ketten- bzw. Raupenfahrzeugen liegt indessen bei der Militärpolizei.
Verkehrsmassnahmen / Signalisation
Gefahrgut
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
3003 Bern