Sonder- und Ausnahmebewilligungen für Panzer und Radfahrzeuge
Das SVSAA stellt Bewilligungen für Fahrten mit militärischen Ausnahmefahrzeugen (inklusive gepanzerte Radfahrzeuge) und Ausnahmetransporte ausserhalb von Kasernenarealen und Übungsplätzen aus. Die Erteilung erfolgt in enger Kooperation mit den hierfür zuständigen zivilen Stellen wie zum Beispiel der Schadenwehr Gotthard, die für das Nationalstrassennetz zuständig ist, Kantons- und Gemeindebehörden oder privaten Eigentümern. Die Zuständigkeit für Verschiebung von Ketten- bzw. Raupenfahrzeugen liegt indessen bei der Militärpolizei.
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrsorganisation
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
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