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Veröffentlicht am 17. November 2023

Verkehrsmassnahmen / Signalisation

Das SVSAA ist zuständig für die Anordnung von Verkehrsmassnahmen auf Strassen und Arealen im Eigentum des Bundes, die das VBS verwaltet. Im Einzelnen handelt es sich bei diesen Anlagen um Waffenplätze, Armeelogistikcenter und deren Aussenstellen, Flugplätze, Schiessplätze, Truppenlager, Militärbetriebe, Zufahrtsstrassen usw., die einem unbestimmbaren Personenkreis zugänglich sind und deshalb als öffentliche Verkehrsflächen im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) gelten. Die angeordneten Massnahmen sind für alle Strassenbenützer verbindlich und werden mittels Signalen und Markierungen gekennzeichnet.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee

Verkehrsorganisation
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern