Subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee
Gemäss Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung hat die Armee die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen zu unterstützen, wenn deren Mittel zur Abwehr von schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit nicht mehr ausreichen (Grundsatz der Subsidiarität).
World Economic Forum (WEF)
Auch 2025 unterstützt die Armee die zivilen Behörden des Kantons Graubünden bei der Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben rund um das Jahrestreffen des World Economic Forums (WEF). Der Assistenzdienst von maximal 5000 Armeeangehörigen wurde vom Parlament für die Jahrestreffen des WEF 2025 bis 2027 bewilligt. 2025 dauert das Treffen vom 20. bis 24. Januar und der Assistenzdienst der Armee vom 14. bis am 30. Januar.
Kompetenzerhaltung beim Schutz ausländischer Vertretungen
Die Schweizer Armee trägt zum Schutz von ausländischen Vertretungen in der Schweiz bei. Ein Bundesratsbeschluss vom 28. Juni 2023 regelt den weiteren Einsatz von Angehörigen der Armee im Zeitraum von 2024 bis Ende 2027 zum Schutz ausländischer Vertretungen, für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr sowie im Personenschutz.