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Veröffentlicht am 20. Oktober 2023

Kompetenzerhaltung beim Schutz ausländischer Vertretungen

Die Schweizer Armee trägt zum Schutz von ausländischen Vertretungen in der Schweiz bei. Ein Bundesratsbeschluss vom 28. Juni 2023 regelt den weiteren Einsatz von Angehörigen der Armee im Zeitraum von 2024 bis Ende 2027 zum Schutz ausländischer Vertretungen, für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr sowie ab 2024 auch im Bereich Personenschutz.