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Veröffentlicht am 17. April 2024

Einsätze und Operationen

Jedes Jahr erbringt die Armee Leistungen zugunsten Dritter. Diese subsidiären Einsätze werden zentral durch das Kommando Operationen geführt.

Militärische Friedensförderung

Mehr Informationen zu SWISSINT, der militärischen Friedensförderung und den Einsatzmöglichkeiten sind unter www.peace-support.ch oder in der SWISSINT-Broschüre zu finden.

Militärische Katastrophenhilfe

Militärische Katastrophenhilfe wird primär im Inland geleistet. Einsätze im grenznahen Ausland erfolgen im Rahmen bestehender Abkommen mit den Nachbarstaaten und nach entsprechender Bewilligung des Bundesrates.

Subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee

Gemäss Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung hat die Armee die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen zu unterstützen, wenn deren Mittel zur Abwehr von schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit nicht mehr ausreichen (Grundsatz der Subsidiarität).

Unterstützung von zivilen Anlässen mit Armeemitteln

Unterstützungen gemäss der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln VUM (SR 513.74) sind subsidiäre Beiträge der Armee an die Realisierung von grossen zivilen Anlässen von nationaler/internationaler Bedeutung. Dienstleistungen nach VUM sind nicht Teil von Einsätzen für die Katastrophenhilfe, die Humanitäre Hilfe oder die subsidiären Sicherungseinsätze.