Reisen ins Ausland
Militärische Reisen ins Ausland sind gemäss den Weisung «Weisungen über die internationalen Kontakte der Armee (INTAKTA)» bewilligungspflichtig.
Militärische Reisen ins Ausland sind gemäss den Weisung «Weisungen über die internationalen Kontakte der Armee (INTAKTA)» bewilligungspflichtig.