Besuche in der Schweiz
Das Tragen ausländischer Uniformen sowie das Mitführen von Dienstwaffen, Militärfahrzeugen, Munition und Armeematerial vom Ausland in die Schweiz ist bewilligungspflichtig.
Das Tragen ausländischer Uniformen sowie das Mitführen von Dienstwaffen, Militärfahrzeugen, Munition und Armeematerial vom Ausland in die Schweiz ist bewilligungspflichtig.